Blockverzeichniss

Archiv für Januar 2009

Registrierkasse - wer hat’s erfunden?

Die ist ein Wunder der Technik – nicht? Ende des 19. Jahrhunderts hat ein Gastwirt in den USA ein erstes Gerät erfunden. Er wollte verhindern, dass seine Mitarbeiter ständig Geld zu ihren Gunsten aus der Geldschublade nahmen. Also konstruierte er eine Vorrichtung die dafür sorgte, dass die Geldschublade nur zu bestimmten Zeiten zu öffnen war. Er erhielt ein Patent auf seine Erfindung. Später wurden ihm die Rechte abgekauft und ein US-amerikanisches Unternehmen entstand, welches fortan und baute, welche auch das typisch gewordene Klingelgeräusch von sich gab, wenn das Geldfach sich öffnete. Inzwischen gibt es Unternehmen, die am internationalen Markt tätig sind. Es wurden bereits technische Ausstattungen entwickelt, die internationale Rechtsprechungen und Gesetzesvorlagen berücksichtigen. Jedoch wird trotz dieser technischen Entwicklung – ich spreche hier vom deutschen Markt, international habe ich keine Informationen gefunden – in vielen Bereichen, speziell in kleineren Unternehmen, die einfache genutzt. Denn selbige ist auch in der Lage, deutschem Recht zu entsprechen. Allerdings bietet sich in mittleren Betrieben und großen Konzernen an, pc-gestützte und zu nutzen. Denn die Filialbetriebe sollten darauf bedacht sein, Zeit zu sparen. Und das ist mit Kassensystemen und PC- leicht. Denn jede Filiale kann über die Kassenanlage online mit der Unternehmenszentrale verbunden werden. Von letzterer aus kann dann die Buchhaltung online auf die tägliche Kassenabrechnung zugegriffen werden. Sicher müssen die Belege aus jeder Filiale zur Archivierung in die Unternehmenszentrale geschickt werden. Aber durch die Online-Verbindung kann in jedem Fall mit weniger oder gar ganz ohne Zeitverlust die tägliche Kassenabrechnung verbucht werden. Somit ist eine große Menge Zeit gespart. Auch kann über die Online-Verbindung z. B. in einer Filialbäckerei abends die Bestellung für den Folgetag über die an die Backstube übermittelt werden. Auch die Retourenerfassung kann über das erfolgen. In Supermärkten kann es am Terminal der eine Zusatzanbindung für Kartenzahlung geben. Hier kann der Kunde seine Bank- oder Kreditkarte einlesen lassen und seinen Einkauf bargeldlos zahlen. Hierzu ist es dann nötig, dass der Kunde am Kartenlesegerät seine PIN-Nummer eingibt oder zur Bestätigung einen Kassenbeleg unterschreibt. Dieser Beleg dient dem Supermarkt als Bestätigung, dass der Kunde tatsächlich von seinem Konto gezahlt hat. Dazu ist die kassierende Person verpflichtet, die Unterschrift auf dem Kassenbeleg mit der Unterschrift auf der Konto-/Kreditkarte zu vergleichen. Bei eindeutiger Nichtübereinstimmung ist natürlich der Filialleiter zu informieren. Die Polizei würde in dem Fall wohl auch hinzugezogen, weil hier möglicherweise ein Betrugsfall vorliegt. Aber das wäre es wert, einen separaten Beitrag zu schreiben.

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