Archiv für die Kategorie „Einzelhandel“
Registrierkasse - wer hat’s erfunden?
Die Registrierkasse ist ein Wunder der Technik – nicht? Ende des 19. Jahrhunderts hat ein Gastwirt in den USA ein erstes Gerät erfunden. Er wollte verhindern, dass seine Mitarbeiter ständig Geld zu ihren Gunsten aus der Geldschublade nahmen. Also konstruierte er eine Vorrichtung die dafür sorgte, dass die Geldschublade nur zu bestimmten Zeiten zu öffnen war. Er erhielt ein Patent auf seine Erfindung. Später wurden ihm die Rechte abgekauft und ein US-amerikanisches Unternehmen entstand, welches fortan Kassen und Registrierkassen baute, welche auch das typisch gewordene Klingelgeräusch von sich gab, wenn das Geldfach sich öffnete. Inzwischen gibt es Unternehmen, die am internationalen Markt tätig sind. Es wurden bereits technische Ausstattungen entwickelt, die internationale Rechtsprechungen und Gesetzesvorlagen berücksichtigen. Jedoch wird trotz dieser technischen Entwicklung – ich spreche hier vom deutschen Markt, international habe ich keine Informationen gefunden – in vielen Bereichen, speziell in kleineren Unternehmen, die einfache Registrierkasse genutzt. Denn selbige ist auch in der Lage, deutschem Recht zu entsprechen. Allerdings bietet sich in mittleren Betrieben und großen Konzernen an, pc-gestützte Kassen und Kassensysteme zu nutzen. Denn die Filialbetriebe sollten darauf bedacht sein, Zeit zu sparen. Und das ist mit Kassensystemen und PC-Kassen leicht. Denn jede Filiale kann über die Kassenanlage online mit der Unternehmenszentrale verbunden werden. Von letzterer aus kann dann die Buchhaltung online auf die tägliche Kassenabrechnung zugegriffen werden. Sicher müssen die Belege aus jeder Filiale zur Archivierung in die Unternehmenszentrale geschickt werden. Aber durch die Online-Verbindung kann in jedem Fall mit weniger oder gar ganz ohne Zeitverlust die tägliche Kassenabrechnung verbucht werden. Somit ist eine große Menge Zeit gespart. Auch kann über die Online-Verbindung z. B. in einer Filialbäckerei abends die Bestellung für den Folgetag über die Kasse an die Backstube übermittelt werden. Auch die Retourenerfassung kann über das Kassensystem erfolgen. In Supermärkten kann es am Terminal der Registrierkasse eine Zusatzanbindung für Kartenzahlung geben. Hier kann der Kunde seine Bank- oder Kreditkarte einlesen lassen und seinen Einkauf bargeldlos zahlen. Hierzu ist es dann nötig, dass der Kunde am Kartenlesegerät seine PIN-Nummer eingibt oder zur Bestätigung einen Kassenbeleg unterschreibt. Dieser Beleg dient dem Supermarkt als Bestätigung, dass der Kunde tatsächlich von seinem Konto gezahlt hat. Dazu ist die kassierende Person verpflichtet, die Unterschrift auf dem Kassenbeleg mit der Unterschrift auf der Konto-/Kreditkarte zu vergleichen. Bei eindeutiger Nichtübereinstimmung ist natürlich der Filialleiter zu informieren. Die Polizei würde in dem Fall wohl auch hinzugezogen, weil hier möglicherweise ein Betrugsfall vorliegt. Aber das wäre es wert, einen separaten Beitrag zu schreiben.
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Kassenprüfung
In der Regel sind alle Betriebe mit Registrierkassen oder umfangreicheren Kassensystemen ausgestattet, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Bei Nutzung der Kassen ist darauf zu achten, dass bei Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden einiges zu beachten ist. Die Kasseneinnahmen und die Kassenausgaben sind in einem Kassenbuch festzuhalten und mit Belegen nachzuweisen. Im Prinzip ist jeder, der überwiegend mit Bargeschäften zu tun hat verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. Dies gilt auch für die Gastronomie. Denn hier werden zumindest die Einnahmen zum größten Teil bar eingenommen und mit der Kasse registriert. Für die Vereinfachung der Buchführung ist es sinnvoll, den gastronomischen Betrieb mit wenigstens einer Registrierkasse auszustatten. Denn die ist in der Lage, einzelne Vorgänge detailliert zu dokumentieren. Auf dem Bon für den Kunden ebenso wie auf dem Tagesendsummenbon für die betriebliche Führung des Kassenbuchs kann die Registrierkasse einzelne Verkäufe namentlich benennen, dein Einzelpreis ausweisen und den Gesamtpreis des Verkaufs benennen. Ebenso ist es wichtig und Standard, dass auch einfache Registrierkassen die aktuelle Mehrwertsteuer sowohl im Steuersatz als auch im Betrag ausweisen kann. Die Betriebsprüfer der Finanzbehörden prüfen insbesondere das Kassenbuch äußerst kritisch. Mängel im Kassenbuch berechtigen sogar dazu, die Kasseneinnahmen und –ausgaben zu schätzen. Eintragungen in das Kassenbuch müssen korrekt, zeitnah, vollständig und geordnet vorgenommen werden. Und wie in der übrigen Buchhaltung gilt auch beim Verbuchen der Kassenumsätze: keine Buchung ohne Beleg! Die Verbuchung von Kassenbewegungen sollte täglich erfolgen. Eine spätere Buchung ist dann zulässig, wenn betriebliche Gründe zwingend dagegen sprechen noch am gleichen Tag zu buchen und wenn die Kassenbewegungen zweifelsfrei den Buchungsunterlagen entnommen werden können. Wenn Gelbewegungen zwischen Kasse und Bank stattfinden, zum Beispiel wenn die Tageseinnahmen auf das Bankkonto eingezahlt werden, sind auch diese mit Beleg im Kassenbuch zu erfassen. Der rechnerische Kassenbestand in den Buchungsunterlagen muss jederzeit mit dem tatsächlichen Kassenbestand übereinstimmen. Fehlbeträge sind nicht möglich. Auch ist es nicht möglich, dass der tatsächliche Bargeldbestand negativ, also im minus ist. Fehlbeträge sind höchstens möglich, wenn unbedingt zu vermeidende Buchungsfehler auftreten. Hierzu zählen zum Beispiel Erfassung von Bareinnahmen und Barausgaben zu einem späteren Zeitpunkt oder nicht verbuchte Betriebseinnahmen. Bei der Verwendung von Registrierkassen und Kassensystemen werden in aller Regel die Tageseinnahmen in einer Gesamtsumme nach rechnerischer Vorgabe des Tagessummenbons in das Kassenbuch übernommen. Eben jener Tagessummenbon dient auch als Buchungsbeleg, der als solcher auch einer Aufbewahrungsfrist unterliegt. Außerdem dient er dem Nachweis der am Tag getätigten Einzelauflistung der Barverkäufe. Auch sogenannte Fehlbons sind aufzubewahren, um eine rechnerische Differenz zwischen Bargeldbestand und Kassenbuchsumme zu belegen. Auch ist darauf zu achten, dass verschiedene Unterlagen aufbewahrt werden, die mit dem eigentlichen Bargeschäft nichts zu tun haben. Dazu gehören unter anderem die Bedienungs- undProgrammieranleitung der Kasse, Kellnerberichte und betriebswirtschaftliche Auswertungen.
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Weihnachtsmarkt und Tourismus
Weihnachtsmärkte sind jedes Jahr aufs Neue ein Anziehungsmagnet für Touristen. So ist der Nürnberger Christkindlesmarkt zum Beispiel eine mindestens deutschlandweit bekannte Großveranstaltung, die Gäste in die Stadt führt. Aber andere Städte haben auch wunderschöne Weihnachtsmärkte die Besucher anlocken und so nicht nur die Umsätze der Marktbeschicker ankurbelt. Auch die örtlichen Geschäfte profitieren von weihnachtlichen Besuchern und können Mehreinnahmen in ihren Kassen verbuchen. So ist sicher nicht nur der textile Einzelhandel geneigt, Investitionen in neue Waren und Geschäftsausstattungen zu tätigen. Filialisten aus vielen Bereichen - Bäckerei, Elektrofachhandel, Lebensmitteleinzelhandel, und so weiter - könnten Kassensysteme neu anschaffen oder bereits bestehende Einrichtungen der Kassen auf- und nachrüsten. Dass allerdings auf Weihnachts- und anderen Märkten modernste Kassen nötig sind, glaube ich fast nicht. Dennoch gibt es auch für den Bereich Markt Registrierkassen, die mit einer Waage verbunden sind. So kann zum Beispiel Obst und Gemüse gewogen und der Preis hierfür direkt ermittelt werden. Mit einem Impuls kann dann die Geldschublade geöffnet werden, um den Zahlungsvorgang abzuwickeln. Weihnachtsmärkte und andere Jahrmärkte sind beliebte Ausflugsziele für Freundeskreise und Familien. Hier ist es im Vorfeld sinnvoll, eine gemeinsame Kasse einzurichten deren Inhalt dann gemeinsam wieder ausgegeben werden kann. Es gibt sogar statistische Ermittlungen über den Besucherandrang auf Weihnachtsmärkten. So soll der Weihnachtsmarkt am Kölner Dom die Hitliste anführen. Da ist es den Marktbeschickern sicher eine Freude, dort ihre Waren zu präsentieren. Es ist dann auch nicht so tragisch, den einen oder anderen Tag lang zu frieren. Denn wo viele Menschen sind ist es erstens nicht so fürchterlich kalt. Und zweitens dürften bei den vermuteten Menschenmengen die Umsätze recht ordentlich sein und eine gehörige Füllung der Kasse zur Folge haben. Allerdings sollte man als Besucher eines Marktes Vorsicht walten lassen. Denn wo eine große Menschenansammlung ist, tummeln sich auch Taschendiebe. Eben diese haben es in aller Regel auf Wertgegenstände und Bargeld abgesehen. Darum tragen sie selbiges nah am Körper. Man hat sogar schon gehört, dass Standbetreiber eines Marktes ihrer Kassen und Tageseinnahmen beraubt wurden. Da macht es doch Sinn, aufeinander aufzupassen. Marktbeschicker könnten sich zusammen tun und einen Wachdienst beauftragen oder mit Eigeninitiative und der Hilfe von Freunden den Stand unter Aufsicht zu halten. Das wäre ein guter Schutz, um seiner Kasse , seiner Tageseinnahmen und seiner Waren habhaft zu bleiben und diese an wertschätzende Kunden zu verkaufen. Den Dieben zu Trotz sind Weihachtsmärkte ein beliebtes Ausflugsziel. Ob nun in erreichbarer Wohnortnähe ein schöner Markt besucht wird und die hiesigen Händler aber auch der ortsansässige Einzelhandel sowie die dortige Gastronomie den Umsatz in ihrer Kasse sehen. Oder ob ein Urlaub in der Vorweihnachtszeit zum Anlass genommen wird einen vielleicht sogar international bekannten Markt zu besuchen und der dortigen Hotelbranche den Jahresumsatz mit Mehreinnamen in der Kasse zu verdeutlichen, bleibt jedem selbst überlassen. Es kommt ja auch immer darauf an, wie gut man selbst finanziell gestellt ist und sich all die schönen Dinge und Erlebnisse leisten kann oder möchte.
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verändertes Kaufverhalten
Die Preissteigerung bei Lebensmitteln und alkoholfreien Getränken ist in jüngster Zeit so stark gestiegen wie vormals in sieben- bis achtfacher Zeitspanne, was sich auch in den täglichen Einnahmen des Handels und der jeweiligen Abrechnung der Kasse bemerkbar macht. Speziell bei alltäglich benötigtem wie Milch, Milchprodukten und Kaffee zum Beispiel sind die Verbraucher sehr zurückhaltend geworden. Sie kaufen weniger ein. Entsprechend geht auch die Menge dessen zurück, was wegen Verderb weggeschmissen wird. Die kleinere Menge des Eingekauften wird tatsächlich verbraucht, es kommt nicht erst dazu, dass frische Waren verderben und entsorgt werden müssen. Das schont natürlich den Geldbeutel des Verbrauchers. Wenn der Handel auf dieses veränderte Kaufverhalten reagiert und seine Waren dem neuen Kaufverhalten anpasst, wird auch hier kein Defizit in der Kasse entstehen. Denn Umsatz wird es immer geben. Die Verbraucher kommen wahrscheinlich öfter einkaufen, somit ist die Kundenfrequenz gesichert. Auch der Umsatz und damit die alltägliche Bilanz der Kassen- Einnahmen dürfte bestehen bleiben sich lediglich verschieben. Ein Händler, der mit einem aktuellen Kassensystem ausgestattet ist, dürfte keine nennenswerten Probleme haben, die Mengen seiner Waren anders zu disponieren. Denn Netzwerkkassen sind vielseitig vernetzbar und nicht ausschließlich zum Kassieren geeignet. In aller Regel besteht eine Verbindung ins betriebliche Lagerwesen, mit mobilen Geräten des Kassensystems lassen sich aktuelle Bestände innerhalb der Ladenräume erfassen und in ein automatisches Bestellsystem einfügen. Im Idealfall besteht sogar eine Onlineverbindung zum Zentrallager, wenn das Geschäft einem großen Konzern angehört. So können Bestellungen direkt weiterbearbeitet werden. Der Umstieg der Kunden vom Spezialitätenhandel zum Discounter, von Markenartikeln zu Handelswaren (No-Name-Produkte) und innerhalb von Produktgruppen auf jeweils günstigere Varianten ist deutlich erkennbar. Es ist deutlich, dass der Verbraucher seine Haushalts- Kasse nicht länger überstrapazieren kann und möchte. Doch auch hier kann der Handel mit Umstellung reagieren. Vorhandene Kassensysteme sind leicht von einem Produkt auf ein anderes umzustellen. Auch die Hersteller haben Grund zur Umstellung. Es ist nicht verwunderlich, dass seit wenigen Jahren SB-Bäcker wie Pilze aus dem Boden schießen. Da ist es schwer für den bisherigen Bäckereifachhandel, die Preise halten zu können. Sicher ist der bisherige Bäckereibetrieb teurer, weil schon mehr Personalkosten vorhanden sind. Sicher sind nicht in jedem Familienbetrieb die umfangreichsten Kassensysteme vorhanden, ebensowenig wie beim SB-Bäcker. Hier reicht eine herkömmliche Registrierkasse aus, die die verkauften Produkte namentlich benennt, die Menge und den Preis ausweist. Aber in Filialbäckereien sind durchaus stattliche Kassensysteme vorhanden. Hier bestehen, in aller Regel über Telefon- oder Internetleitungen, Verbindung zwischen der Filiale und der Buchhaltung im Hauptbetrieb. In der Filiale werden abends nicht nur die bisherigen Tagesabrechnungen getätigt. Auch werden hier in die Kasse am Tagesende Retouren erfasst. Beides kann von der Buchhaltung aus abgerufen werden und mit den tatsächlichen Einnahmen und Warenrückläufen verglichen werden. Das macht es natürlich möglich, die einzelnen Filialen zu vergleichen und bei Notwendigkeit mit entsprechenden Warenlieferungen zu reagieren und die Personalplanung sowie den personellen Einsatz zu koordinieren.
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Wasserverbrauch und Preisanstieg
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit einem Urteil die Entscheidung der hessischen Landeskartellbehörde gestärkt. Das Land Hessen kann nun den Versorgern die Wasserpreise vorschreiben und deckeln. Die Versorger hatten ursprünglich wohl eine Preiserhöhung angedacht. Doch durch den nun erlaubten Eingriff durch die Landeskartellbehörde sprudeln keine Mehreinnahmen in die Kassen der Versorger, sondern die Haushalts- Kassen der Verbraucher werden weniger belastet. Das so eingesparte Finanzvolumen steht somit dem privaten Verbraucher für anderweitige Ausgaben zur Verfügung. Zum Beispiel für einen netten Besuch in der örtlichen Gastronomie, die mit adäquaten Kassensystemen ihren Gästen Belege aushändigen können die dann in privaten Buchhaltungen ihren Dienst des Nachweises tun. Vielleicht ist durch die Minderausgaben an die Wasserversorger auch ein kurzer Urlaub finanzierbar. Wenn im Reisebüro gebucht und bezahlt wird, kann über das dortige Kassensystem nicht nur die Rechnung erstellt werden, sondern auch eine ausführliche Reiseplanungsübersicht. Die Preise für Trinkwasser sind bundesweit gestiegen. Somit ist eine Entlastung durch Deckelung seitens der Regierung sehr zu begrüßen um die Verbraucher zu stärken und damit auch im Einzelhandel den Umsatz zu stabilisieren und Investitionen zu fördern. Denn auch im Handel sind moderne Kassen und Kassensysteme immer dienlich. Widersprüchlich ist, dass bundesweit in den letzten Jahren der Frischwasserverbrauch erheblich gesunken ist. So verbraucht ein vier-Personen-Haushalt weit über siebentausend Liter Wasser weniger als noch vor zehn Jahren. Im Gegenzug müssen aber über dreißig Euro mehr pro Jahr an den Versorger gezahlt werden. So mancher Versorger hatte vielleicht - vorsorglich oder sogar aus Notwendigkeit - Investitionen geplant. Die Instandhaltung von bundesweit fast 500 tausend Kilometern Leitungsnetz verschlingt erhebliche Kosten. Doch auch neue Computersysteme machen durchaus Sinn. Denn Vernetzungen zwischen außendienstlichen Arbeiten, innerbetrieblicher Dokumentation und Kontakte zu Kunden sind sehr sinnvoll. So könnte zum Beispiel auch beim Versorger eine Sparte der Software den Bereich Kasse abdecken. Mancher Kunde zahlt seine monatlichen Abschläge vielleicht bar, oder bei Jahresabrechnungen können Nachzahlungen bar gezahlt und Überzahlungen bar ausgezahlt werden. Natürlich ist all in aller Regel bargeldlos über den Bankweg üblich. Doch manche Situation erfordert doch den Einsatz einer Kasse mit Bargeldverkehr. Durch zu viele Wasserwerke einerseits und nur einen Anbieter mit monopolähnlichen Möglichkeiten vor Ort ist ein Preisanstieg unvermeidlich. Das wiederum belastet natürlich die Finanzen der Versorger. Deren Einnahmen decken manchmal grenzwertig nur gerade die Kosten, was natürlich das betriebliche Kassensystem belastet. Dass der Endverbraucher dafür nicht herhalten will, ist sein gutes Recht. Außerdem sind die öffentlichen Kassen nicht vorgesehen und auch nicht geeignet dafür, dem Verbraucher durch Sozialleistungen das alltägliche Leben zu sichern, nur weil Versorger den Hals nicht voll bekommen. Wer bedürftig ist hat natürlich Anspruch auf Unterstützung aus öffentlichen Kassen. Wer jedoch eigenständig sein Leben mit vielleicht sogar etwas Luxus wie Restaurantbesuchen und Urlaub finanzieren kann, dem sollte durch überhöhte und unverschämte Preisanstiege bei Wasser und Energie nicht der Hahn abgedreht werden. Da sollte das nun frei werdende Kapital besser in die Wirtschaft fließen und dort Investitionen ermöglichen. Beispielsweise in neue Hotelanlagen, Gastronomie- Einrichtungen, Einzelhandelsbetriebe mit moderner Geschäftsausstattung und jeweils neuesten Kassensystemen. Denn durch diese Investitionen werden wiederum bei Kassenherstellern Arbeitsplätze gesichert. Für innovativ neue Ideen auf dem Markt der Kassensysteme wäre ebenfalls der Weg in die Forschung und Entwicklung frei gemacht. Denn immer neue Entwicklungen von Kassen sind auch positiv für Einzelhandel, Gastronomie und Hotelerie. Denn immer neue Netzwerkkassen mit ebenso neuer Software birgt Arbeitserleichterung und auch Arbeitssicherheit.
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