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Netzwerkkassen in Disco und Apotheke

Man könnte meinen, dass Discotheken und Apotheken außer so manchem Gast und Kunden nicht viel gemeinsam haben. Da kann man aber auch anderer Meinung sein. Wie in vielen anderen Gastronomie-, Dienstleistungs- und Einzelhandelsbetrieben werden auch hier Kassensysteme genutzt. Sicher ist die jeweilige Kassensoftware ähnlich leistungsstark, aber dennoch auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten. In Hannover ist eine tolle Initiative entstanden, die von Polizei, Diskotheken und Gaststätten ins Leben gerufen wurde. Man hat sich zusammen getan, um gemeinsam gegen Randale und Gewalt unter Alkoholeinfluss zu arbeiten. Eine gemeinsame Vereinbarung wurde formuliert und von allen Beteiligten unterschrieben. Die Polizei wird bei Notwendigkeit nach wie vor Platzverweise aussprechen. Die Berechtigung für Gaststätten und Diskos sieht vor, dass die Sicherheitsmitarbeiter Hausverbote erteilen dürfen, wenn ein Gast sich der Vereinbarung entsprechend etwas zu Schulden kommen lässt. Hausverbote werden sowohl für das Lokal ausgesprochen, wie die Tat stattfand, als auch für teilnehmende andere Lokale. Eine zugehörige Weisungsbefugnis und Übertragung des Hausrechts ist Bestandteil der Vereinbarung. Und hier kommen die der teilnehmenden Betriebe ins Spiel. Natürlich wird überall ohne Zugriffsmöglichkeiten Dritter der normale Gaststättenbetrieb erfasst, aufsummiert und abgerechnet. Und auch die üblichen Arbeitserleichterungen mit moderner Kassensoftware wie Arbeitszeiterfassung, Dienstplanung und Warenflusskontrolle bleiben unberührt. Es wurde aber eine Verbindung zwischen allen Kassensystemen der Teilnehmer hergestellt, worüber Informationen über erteilte Hausverbote und deren Länge ausgetauscht werden können. Auch allgemeine Informationen über die Vereinbarung und Zusammenarbeit können an dieser Stelle übermittelt werden. werden in diesen Betrieben wohl eher nicht mehr genutzt, es sei denn dass für einzelne Sonderveranstaltungen eine netzwerkfähige an das angeschlossen wird. Apotheken kommen schon lang nicht mehr mit einer aus. Hier ist die Ausrüstung je nach Betriebsgröße mindestens eine Netzwerkkasse, die in ein eingebunden ist. Die Kassensoftware in Apotheken verfügt über ein umfangreiches, vielleicht sogar vollständiges Register über zur Verfügung stehende Medikamente. Auch ist in den Kassensystemen die sogenannte Rote Liste hinterlegt. Hier sind Medikamente gelistet, die nicht mehr oder nur unter strengsten Auflagen an Patienten abgegeben werden dürfen. Auch ist immer eine online-Verbindung von der Apotheke zum Lieferanten eingerichtet. So kann aus der Kassensoftware des Kassensystems in der Apotheke ein Medikament bestellt werden, welches dann innerhalb eines halben Tages geliefert wird. Auch wird in Kassensystemen der Apotheke wie in vielen anderen Betrieben auch der Warenfluss laufend nachgehalten. Wareneingänge werden über die Tastatur oder über einen mobilen Scanner in die Kassensoftware eingepflegt. Die Medikamentenabgabe oder der Verkauf anderer apothekentypischer Artikel werden über den Verkaufsvorgang als Warenausgang gegengebucht. So ist immer der aktuelle Warensollbestand erkennbar. Dass der besonders in Apotheken mit dem Warenistbestand übereinstimmen muss, dürfte einleuchten. Denn mit Medikamentenmissbrauch ist nicht zu spaßen.

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