Artikel-Schlagworte: „Registrierkassen“
Getränke auch im Fachhandel an der Kasse zahlen
Im Handel sind viele Branchen vertreten. Den alltäglichsten Bedarf bedient die Lebensmittelbranche. Denn ohne Essen und Trinken geht gar nichts. Obwohl viele Getränke als Lebensmittel gelten (z.B. Wasser, Säfte und Milch), wird die Getränkeindustrie doch auch als eigenständige Branche behandelt. Denn nicht alle Getränke sind als Lebensmittel sondern als Genussmittel definiert. Dazu gehören alkoholische Getränke, Kaffee und Tee. Auch gibt es viele Geschäfte, wo ausschließlich Getränke angeboten werden. Und selbst hier gibt es noch Unterschiede: Im Großhandel bekommt man eigentlich alles, was als Getränk definiert ist. Der Begriff Getränk beschreibt flüssige Lebensmittel, die man zu sich nimmt um Durst zu stillen und den Körper mit Wasser zu versorgen. Getränke werden zu- oder aufbereitet und wahlweise heiß oder kalt getrunken. Eine grundsätzliche Unterscheidung besteht in alkoholischen und alkoholfreien Getränken. Per Definition gehört Milch nicht zu den Getränken sondern gilt als Nährflüssigkeit. Aber zurück zum Getränkehandel. Der Großhandel ist Lieferant für Händler, die Getränke an Endkonsumenten weiterverkaufen. Der Einzelhandel bietet Getränke in Supermärkten mit jeweiligen Fachabteilungen an und ebenso in Fachgeschäften. Der Getränkemarkt ist überwiegend auf alkoholfreie Getränke spezialisiert. Hier können Kunden ihren täglichen Bedarf an Durstlöschern wie Mineralwasser, Softdrinks und Säften bedienen. Der Spirituosen-Handel vertreibt (fast) ausschließlich (hochwertige) alkoholische Getränke wie Weine, Sekt, Liköre, Brandys, Whiskys und andere hochprozentige Genussmittel. Auch Zubehör wie Karaffen und Gläser werden beim Spirituosen-Händler angeboten. Es handelt sich hier also um eine Art Getränke-Boutique. Ob aber nun im Supermarkt, im Fachhandel oder im Spirituosen-Geschäft: Kassen benötigen sie alle, um ihre Verkäufe aufzusummieren und zu registrieren. Denn im Handel verlangt der Gesetzgeber, dass alle Verkäufe in der Buchhaltung durch Belege nachzuweisen sind. Der kleine Spirituosen-Laden kommt wahrscheinlich mit einer Registrierkasse aus. Denn der Umsatz und der Kundenandrang dürften hier überschaubar sein. Registrierkassen verfügen über eine ausreichende und gute Kassensoftware, um die Umsätze kleiner Geschäfte zu verwalten und angemessene Belege zu erstellen. Netzwerkfähige Registrierkassen kann es dann geben, wenn in Supermärkten oder Warenhäusern Sonderverkäufe stattfinden, die auf der Kassensoftware einer Netzwerkkasse oder eines Kassensystems Arbeitsspeicher benötigen, der nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung steht oder stehen soll. Im Supermarkt oder auch im Warenhaus und auch in Kaufhausketten stehen in aller Regel Netzwerkkassen zur Verfügung, die neben den Vorgängen des Kassierens noch weitere Arbeiten erleichtern und unterstützen. So sind in der Kassensoftware Datenbanken hinterlegt, wo sämtliche Artikel gespeichert sind. Wenn am Kassenplatz die Waren mit dem Scanner eingelesen werden, wird auf eben jene Datenbank aus der Kassensoftware zugegriffen. Die Artikelbezeichnung, die Artikelnummer sowie der Einzelpreis werden übernommen und auf den Belegen für Kunden und Buchhaltung notiert, genauso wie der Gesamtpreis dieses Artikels, wenn ein Kunde mehrere davon kaufen möchte. Sämtliche Waren sind mit Barcodes ausgezeichnet, die von stationären Scannern, wie sie an Kassen Plätzen im Supermarkt zu finden sind, eingelesen werden. Registrierkasse, Kassensystem und Netzwerkkasse werden nach Bedarf in verschiedenen Läden eingesetzt. Kassenhersteller sind da der kompetente Ansprechpartner, um eine individuell optimale Lösung für den Einsatz einer Kasse zu finden.
Tags:Kasse, Kassen, Kassensystem, Kaufen, Registrierkasse, Registrierkassen, SystemVerwandte Artikel
Registrierkasse - wer hat’s erfunden?
Die Registrierkasse ist ein Wunder der Technik – nicht? Ende des 19. Jahrhunderts hat ein Gastwirt in den USA ein erstes Gerät erfunden. Er wollte verhindern, dass seine Mitarbeiter ständig Geld zu ihren Gunsten aus der Geldschublade nahmen. Also konstruierte er eine Vorrichtung die dafür sorgte, dass die Geldschublade nur zu bestimmten Zeiten zu öffnen war. Er erhielt ein Patent auf seine Erfindung. Später wurden ihm die Rechte abgekauft und ein US-amerikanisches Unternehmen entstand, welches fortan Kassen und Registrierkassen baute, welche auch das typisch gewordene Klingelgeräusch von sich gab, wenn das Geldfach sich öffnete. Inzwischen gibt es Unternehmen, die am internationalen Markt tätig sind. Es wurden bereits technische Ausstattungen entwickelt, die internationale Rechtsprechungen und Gesetzesvorlagen berücksichtigen. Jedoch wird trotz dieser technischen Entwicklung – ich spreche hier vom deutschen Markt, international habe ich keine Informationen gefunden – in vielen Bereichen, speziell in kleineren Unternehmen, die einfache Registrierkasse genutzt. Denn selbige ist auch in der Lage, deutschem Recht zu entsprechen. Allerdings bietet sich in mittleren Betrieben und großen Konzernen an, pc-gestützte Kassen und Kassensysteme zu nutzen. Denn die Filialbetriebe sollten darauf bedacht sein, Zeit zu sparen. Und das ist mit Kassensystemen und PC-Kassen leicht. Denn jede Filiale kann über die Kassenanlage online mit der Unternehmenszentrale verbunden werden. Von letzterer aus kann dann die Buchhaltung online auf die tägliche Kassenabrechnung zugegriffen werden. Sicher müssen die Belege aus jeder Filiale zur Archivierung in die Unternehmenszentrale geschickt werden. Aber durch die Online-Verbindung kann in jedem Fall mit weniger oder gar ganz ohne Zeitverlust die tägliche Kassenabrechnung verbucht werden. Somit ist eine große Menge Zeit gespart. Auch kann über die Online-Verbindung z. B. in einer Filialbäckerei abends die Bestellung für den Folgetag über die Kasse an die Backstube übermittelt werden. Auch die Retourenerfassung kann über das Kassensystem erfolgen. In Supermärkten kann es am Terminal der Registrierkasse eine Zusatzanbindung für Kartenzahlung geben. Hier kann der Kunde seine Bank- oder Kreditkarte einlesen lassen und seinen Einkauf bargeldlos zahlen. Hierzu ist es dann nötig, dass der Kunde am Kartenlesegerät seine PIN-Nummer eingibt oder zur Bestätigung einen Kassenbeleg unterschreibt. Dieser Beleg dient dem Supermarkt als Bestätigung, dass der Kunde tatsächlich von seinem Konto gezahlt hat. Dazu ist die kassierende Person verpflichtet, die Unterschrift auf dem Kassenbeleg mit der Unterschrift auf der Konto-/Kreditkarte zu vergleichen. Bei eindeutiger Nichtübereinstimmung ist natürlich der Filialleiter zu informieren. Die Polizei würde in dem Fall wohl auch hinzugezogen, weil hier möglicherweise ein Betrugsfall vorliegt. Aber das wäre es wert, einen separaten Beitrag zu schreiben.
Tags:Bäckerei, Einzelhandel, Gastronomie, Kasse, Kassen, Kassensystem, Kassensysteme, Registrierkasse, Registrierkassen, SystemVerwandte Artikel
Kassenprüfung
In der Regel sind alle Betriebe mit Registrierkassen oder umfangreicheren Kassensystemen ausgestattet, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Bei Nutzung der Kassen ist darauf zu achten, dass bei Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden einiges zu beachten ist. Die Kasseneinnahmen und die Kassenausgaben sind in einem Kassenbuch festzuhalten und mit Belegen nachzuweisen. Im Prinzip ist jeder, der überwiegend mit Bargeschäften zu tun hat verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. Dies gilt auch für die Gastronomie. Denn hier werden zumindest die Einnahmen zum größten Teil bar eingenommen und mit der Kasse registriert. Für die Vereinfachung der Buchführung ist es sinnvoll, den gastronomischen Betrieb mit wenigstens einer Registrierkasse auszustatten. Denn die ist in der Lage, einzelne Vorgänge detailliert zu dokumentieren. Auf dem Bon für den Kunden ebenso wie auf dem Tagesendsummenbon für die betriebliche Führung des Kassenbuchs kann die Registrierkasse einzelne Verkäufe namentlich benennen, dein Einzelpreis ausweisen und den Gesamtpreis des Verkaufs benennen. Ebenso ist es wichtig und Standard, dass auch einfache Registrierkassen die aktuelle Mehrwertsteuer sowohl im Steuersatz als auch im Betrag ausweisen kann. Die Betriebsprüfer der Finanzbehörden prüfen insbesondere das Kassenbuch äußerst kritisch. Mängel im Kassenbuch berechtigen sogar dazu, die Kasseneinnahmen und –ausgaben zu schätzen. Eintragungen in das Kassenbuch müssen korrekt, zeitnah, vollständig und geordnet vorgenommen werden. Und wie in der übrigen Buchhaltung gilt auch beim Verbuchen der Kassenumsätze: keine Buchung ohne Beleg! Die Verbuchung von Kassenbewegungen sollte täglich erfolgen. Eine spätere Buchung ist dann zulässig, wenn betriebliche Gründe zwingend dagegen sprechen noch am gleichen Tag zu buchen und wenn die Kassenbewegungen zweifelsfrei den Buchungsunterlagen entnommen werden können. Wenn Gelbewegungen zwischen Kasse und Bank stattfinden, zum Beispiel wenn die Tageseinnahmen auf das Bankkonto eingezahlt werden, sind auch diese mit Beleg im Kassenbuch zu erfassen. Der rechnerische Kassenbestand in den Buchungsunterlagen muss jederzeit mit dem tatsächlichen Kassenbestand übereinstimmen. Fehlbeträge sind nicht möglich. Auch ist es nicht möglich, dass der tatsächliche Bargeldbestand negativ, also im minus ist. Fehlbeträge sind höchstens möglich, wenn unbedingt zu vermeidende Buchungsfehler auftreten. Hierzu zählen zum Beispiel Erfassung von Bareinnahmen und Barausgaben zu einem späteren Zeitpunkt oder nicht verbuchte Betriebseinnahmen. Bei der Verwendung von Registrierkassen und Kassensystemen werden in aller Regel die Tageseinnahmen in einer Gesamtsumme nach rechnerischer Vorgabe des Tagessummenbons in das Kassenbuch übernommen. Eben jener Tagessummenbon dient auch als Buchungsbeleg, der als solcher auch einer Aufbewahrungsfrist unterliegt. Außerdem dient er dem Nachweis der am Tag getätigten Einzelauflistung der Barverkäufe. Auch sogenannte Fehlbons sind aufzubewahren, um eine rechnerische Differenz zwischen Bargeldbestand und Kassenbuchsumme zu belegen. Auch ist darauf zu achten, dass verschiedene Unterlagen aufbewahrt werden, die mit dem eigentlichen Bargeschäft nichts zu tun haben. Dazu gehören unter anderem die Bedienungs- undProgrammieranleitung der Kasse, Kellnerberichte und betriebswirtschaftliche Auswertungen.
Tags:Einzelhandel, Finanzbehörden, Gastronomie, Kasse, Kassen, Kassenbuch, Kassensystem, Kassensysteme, Kaufen, Registrierkasse, Registrierkassen, System, WirtschaftVerwandte Artikel
Weihnachtsmarkt und Tourismus
Weihnachtsmärkte sind jedes Jahr aufs Neue ein Anziehungsmagnet für Touristen. So ist der Nürnberger Christkindlesmarkt zum Beispiel eine mindestens deutschlandweit bekannte Großveranstaltung, die Gäste in die Stadt führt. Aber andere Städte haben auch wunderschöne Weihnachtsmärkte die Besucher anlocken und so nicht nur die Umsätze der Marktbeschicker ankurbelt. Auch die örtlichen Geschäfte profitieren von weihnachtlichen Besuchern und können Mehreinnahmen in ihren Kassen verbuchen. So ist sicher nicht nur der textile Einzelhandel geneigt, Investitionen in neue Waren und Geschäftsausstattungen zu tätigen. Filialisten aus vielen Bereichen - Bäckerei, Elektrofachhandel, Lebensmitteleinzelhandel, und so weiter - könnten Kassensysteme neu anschaffen oder bereits bestehende Einrichtungen der Kassen auf- und nachrüsten. Dass allerdings auf Weihnachts- und anderen Märkten modernste Kassen nötig sind, glaube ich fast nicht. Dennoch gibt es auch für den Bereich Markt Registrierkassen, die mit einer Waage verbunden sind. So kann zum Beispiel Obst und Gemüse gewogen und der Preis hierfür direkt ermittelt werden. Mit einem Impuls kann dann die Geldschublade geöffnet werden, um den Zahlungsvorgang abzuwickeln. Weihnachtsmärkte und andere Jahrmärkte sind beliebte Ausflugsziele für Freundeskreise und Familien. Hier ist es im Vorfeld sinnvoll, eine gemeinsame Kasse einzurichten deren Inhalt dann gemeinsam wieder ausgegeben werden kann. Es gibt sogar statistische Ermittlungen über den Besucherandrang auf Weihnachtsmärkten. So soll der Weihnachtsmarkt am Kölner Dom die Hitliste anführen. Da ist es den Marktbeschickern sicher eine Freude, dort ihre Waren zu präsentieren. Es ist dann auch nicht so tragisch, den einen oder anderen Tag lang zu frieren. Denn wo viele Menschen sind ist es erstens nicht so fürchterlich kalt. Und zweitens dürften bei den vermuteten Menschenmengen die Umsätze recht ordentlich sein und eine gehörige Füllung der Kasse zur Folge haben. Allerdings sollte man als Besucher eines Marktes Vorsicht walten lassen. Denn wo eine große Menschenansammlung ist, tummeln sich auch Taschendiebe. Eben diese haben es in aller Regel auf Wertgegenstände und Bargeld abgesehen. Darum tragen sie selbiges nah am Körper. Man hat sogar schon gehört, dass Standbetreiber eines Marktes ihrer Kassen und Tageseinnahmen beraubt wurden. Da macht es doch Sinn, aufeinander aufzupassen. Marktbeschicker könnten sich zusammen tun und einen Wachdienst beauftragen oder mit Eigeninitiative und der Hilfe von Freunden den Stand unter Aufsicht zu halten. Das wäre ein guter Schutz, um seiner Kasse , seiner Tageseinnahmen und seiner Waren habhaft zu bleiben und diese an wertschätzende Kunden zu verkaufen. Den Dieben zu Trotz sind Weihachtsmärkte ein beliebtes Ausflugsziel. Ob nun in erreichbarer Wohnortnähe ein schöner Markt besucht wird und die hiesigen Händler aber auch der ortsansässige Einzelhandel sowie die dortige Gastronomie den Umsatz in ihrer Kasse sehen. Oder ob ein Urlaub in der Vorweihnachtszeit zum Anlass genommen wird einen vielleicht sogar international bekannten Markt zu besuchen und der dortigen Hotelbranche den Jahresumsatz mit Mehreinnamen in der Kasse zu verdeutlichen, bleibt jedem selbst überlassen. Es kommt ja auch immer darauf an, wie gut man selbst finanziell gestellt ist und sich all die schönen Dinge und Erlebnisse leisten kann oder möchte.
Tags:Einzelhandel, Kasse, Kassen, Kassensystem, Kassensysteme, Kaufen, Kurzreise, Registrierkasse, Registrierkassen, System, Urlaub, Weihnachtsmarkt